Vor-Ort-Beratung nach den Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Sie haben sich entschlossen Ihr Wohnobjekt energetisch zu modernisieren und legen Wert auf eine ausführliche Analyse des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes und der Anlagentechnik? Sie möchten über unterschiedliche Sanierungsvarianten und deren Investitionskosten, Energiekosteneinsparungen, Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten informiert werden?
Dann ist diese umfangreiche Beratung genau das Richtige für Sie.
Mit dieser neutralen und staatlich geförderten Vor-Ort-Beratung erhalten Sie eine individuelle Entscheidungshilfe und konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Der detaillierte Beratungsbericht zeigt welche Richtlinien und Bedingungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und der gewählten Förderprogramme einzuhalten sind. Dies erleichtert die Planung und Ausführung der Sanierungsmaßnahmen und sichert Ihnen bei Einhaltung der Vorgaben die Inanspruchnahme der Fördermittel.
Leistungsumfang
- Vor-Ort-Termin zur Aufnahme Ihres Gebäudes und der technischen Anlagen.
- Ermittlung der energetischen Qualität und des derzeitigen Energiebedarfs.
- Aufdeckung von Schwachstellen an der Gebäudehülle und den technischen Anlagen.
- Vorschläge von energetischen Sanierungsmaßnahmen und Ermittlung des zu erwartenden Energiebedarfs.
- Berücksichtigung des Einsatzes von regenerativen Energien.
- Prüfung und Berücksichtigung von Fördermittelprogrammen.
- Berechnung der Energiekosteneinsparungen.
- Berechnung der Sanierungskosten.
- Berechnung der Wirtschaftlichkeit und Amortisation der einzelnen Maßnahmen.
- Ermittlung der Auswirkungen auf die Umwelt.
- Konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen.
- Fundierter und ausführlicher Beratungsbericht.
- Abschlussgespräch und Erläuterung der Ergebnisse.
- Optional kann zusätzlich ein Energieausweis ausgestellt werden.
Beratungszuschuss
Der Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Zusätzliche werden Bonusbeträge von 50 Euro für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung, 100 Euro für thermografische Untersuchungen und 100 Euro für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt.
Weiter Informationen erhalten Sie auch auf dieser Website BAFA.de. |